Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament die endgültige Fassung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (bekannt als PPWR „Packaging and Packaging Waste Regulation“) verabschiedet, die die veraltete Richtlinie 94/62/EG ersetzen wird. Die neue Verordnung, die für alle 27 EU-Mitgliedstaaten gilt, zielt darauf ab, die Praktiken zur Reduzierung von Verpackungsabfällen europaweit zu standardisieren und so die Kreislaufwirtschaft und die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Warenverpackungen, die in den EU-Markt eingeführt werden, zu fordern.
Obwohl die Verordnung hauptsächlich technisch ist, enthält sie viele Elemente, die sich erheblich auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger auswirken werden, wie zum Beispiel die Definition des Begriffs „Verpackung“: Verpackungen zum Mitnehmen, wiederverwendbare, innovative und Einwegverpackungen… Diese sind nur einige der in der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) enthaltenen Definitionen.
Die Verordnung legt auch mehrere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) fest. Das bedeutet, dass die an der Herstellung und am Management von Verpackungen beteiligten Unternehmen sicherstellen müssen, dass sie den gesamten Lebenszyklus der Verpackungen verantwortungsvoll gestalten und deren optimale Rückführung in eine Kreislaufwirtschaft unterstützen.
Ab dem 1. Januar 2030 müssen Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern 10 % ihrer Fläche für Nachfüllstationen sowohl für Lebensmittel als auch für Non-Food-Produkte zur Verfügung stellen.
Zusätzlich werden Verpackungen in drei Kategorien eingeteilt, die als Recycling-Klassen bezeichnet werden: Klasse A: 95 % oder mehr Recyclingfähigkeit, Klasse B: 80 % oder mehr Recyclingfähigkeit und Klasse C: 70 % oder mehr Recyclingfähigkeit.
In Übereinstimmung mit der neuen EU-Richtlinie 2024/825, die gemeinhin als „Greenwashing“-Richtlinie bekannt ist, strebt das Parlament eine Standardisierung der Verpackungsetiketten. Diese Etiketten müssen die in der Verpackung verwendeten Materialien angeben, um ordnungsgemäße Recyclingprozesse zu fördern. Außerdem müssen die Etiketten den Prozentanteil der in der Verpackung enthaltenen recycelten Materialien angeben. Die neue Verordnung legt Mindestanforderungen für den Recyclinganteil von Kunststoffverpackungen fest, wobei die Schwellenwerte je nach Art der Verpackung zwischen 25 % und 65 % liegen.
Der PPWR führt auch das Konzept des „Hochwertigen Recyclings“ ein. Dieser Begriff umfasst jedes Recyclingverfahren, bei dem recycelte Materialien entstehen, die qualitativ gleichwertig mit den ursprünglichen Materialien sind. Diese Materialien behalten ihre technischen Eigenschaften und können als Ersatz für Primärrohstoffe in Verpackungen und anderen Anwendungen verwendet werden.
Dies sind nur einige der Aspekte, die Verpackungshersteller berücksichtigen müssen, um negative Auswirkungen zu minimieren, sobald die Verordnung in Kraft tritt. Aspekte, die auch den Verbrauchern bekannt sein sollten, um ein größeres Bewusstsein für den Umgang mit Verpackungen zu entwickeln, damit sie die Verpackungen nach ihrer Verwendung und am Ende des Lebenszyklus effektiv entsorgen können.
Der vom Europäischen Parlament verabschiedete Text ist unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0318_DE.htmlAnmerkung des C.A.R.P.I.-Konsortiums zum PPWR:
https://www.consorziocarpi.com/parlamento-europeo-approvazione-regolamento-imballaggi/