Seit einigen Jahren sind immer mehr Umweltbotschaften und -informationen auf den Verpackungen von Alltagsprodukten zu sehen. Diese Informationen enthalten häufig Hinweise auf die Umweltauswirkungen des Produkts selbst. „Nachhaltig“, „umweltverträglich“, „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „reduzierter Kohlenstoff- Fußabdruck“… diese sind Begriffe und Definitionen, die wir heute zusammen mit unseren Konsumgütern in unsere Einkaufstaschen stecken.
Allerdings können einige dieser sogenannten „umweltfreundlichen“ Begriffe hinterhältig, irreführend und in den schlimmsten Fällen sogar betrügerisch sein. Wie W. E. Deming einmal sagte: „Ohne Daten sind Sie nur eine andere Person mit einer Meinung“, und das wachsende Phänomen allgemeiner und irreführender Umweltaussagen beruht auf genau diesem Grundsatz.
Eine allgemeine Umweltaussage, die nicht durch zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel gestützt wird, der es an Daten und Einzelheiten mangelt und die sich nicht auf Verordnungen und Gesetze bezieht, kann vom Endverbraucher missverstanden werden und ihn dazu verleiten, ein Produkt lediglich aufgrund eines Labels mit ein paar gut platzierten Schlüsselwörtern oder ansprechenden Grafiken als umweltfreundlich auszuwählen.
Rechtsvorschrift gegen Greenwashing
Unter „Greenwashing“ versteht man die Vermittlung eines falschen Eindrucks von ökologischer Nachhaltigkeit durch die Verwendung unvollständiger, ungenauer, irreführender oder falscher Informationen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union vor kurzem die Rechtsvorschrift hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen überarbeitet (EU-Richtlinie 2024/825).
Die Rechtsvorschrift umfasst nicht nur Umweltinformationen und -angaben, sondern auch Aspekte in Bezug auf Kreislauffähigkeit, Dauerhaftigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten. Sie befasst sich auch mit dem Konzept der „geplanten Obsoleszenz“, das den Ersatz gegenüber der Reparatur bevorzugt, sowie mit dem umfassenden Thema der Voll- oder Teilgarantie für eine Ware. Wenn die Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind, können sie die beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fallstricke des Greenwashings vermeiden.
Die Aufgabe, eine genaue, vollständige, konsistente und vergleichbare Umweltberichterstattung zu gewährleisten, ist sehr komplex. Am Ende 2023, in einer kürzlich gehaltenen Ansprache an die Investoren, kündigte Unilever-CEO Hein Schumacher an, dass das Unternehmen seine Nachhaltigkeitsziele anpassen wird, sodass sie realistischer und erreichbarer werden.
Klare und verständliche Informationen auf der Grundlage konsolidierter Daten von zuverlässigen Experten mit detaillierten Kenntnissen der Umweltkommunikation, die oft synergetisch zusammenar
Ein Konsortium auf der Seite des Verbrauchers
Das italienische C.A.R.P.I-Konsortium (Consorzio Autonomo Riciclo Plastica Italia) stellt ein hervorragendes Beispiel für Synergien dar. Es wurde 2007 von einer Gruppe von Unternehmern gegründet, um verschiedene italienische Unternehmen zusammenzubringen, die sich mit der Rückgewinnung, dem Recycling und der Umwandlung von Kunststoffabfällen aus privaten Bereichen befassen. C.A.R.P.I. will die Stakeholder in der Verwertungs-, Recycling- und Umwandlungskette vertreten und unterstützen, um ein umweltfreundliches und nachhaltiges Kunststoffabfallmanagement zu fördern. Das Konsortium zielt darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sicherzustellen und neue Ressourcen zu schaffen.
Die EU-Richtlinie 2024/825 auf Deutsch finden Sie unter folgendem Link https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L0825